KBS Pflegeteam Sabine Marx GmbH

Wir versorgen Sie....       freundlich  -  kompetent und zuverlässig!

Wir sorgen für Mobilität

  • Rollstuhl oder nicht

    Mit unserem Mercedes Sprinter sicher unterwegs

    Rufen Sie uns an: 04127 9501
  • Alleine ode zu zweit

    Oder leise mit unseren Elektroautos...

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  • Und nicht allein!

    Natürlich begeliten wir Sie!

    Rufen Sie uns an! 04127 9501


Egal, ob Sie einfach nur zum Einkaufen fahren möchten, ob Sie Ihre Kinder besuchen wollen oder einen Arzt- oder Kliniktermin haben - wir bringen Sie hin, und das auch, wenn Sie dabei im Rollstuhl sitzen müssen oder möchten.


Damit Fahrten über die Kasse abgerechnet werden können, benötigen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Hausarzt, oder wir können das bei Vorliegen eines Pflegegrades als Betreuungs- und Entlastungsleistung zumindest anteilig mit der Pflegekasse abrechnen.


Sprechen Sie Frau Lemkau an - sie wird Sie gerne beraten!

Fahrten als Mietwagen

Damit die Kosten eines Krankentransportes übernommen werden, muss der behandelnde Arzt die Fahrt verordnen. Eine Verordnung darf der Arzt wiederum nur ausstellen, wenn der Krankentransport medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Als notwendig gelten nur die Fahrten, die auf dem direkten Weg zwischen dem Aufenthaltsort des Betroffenen und der nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit liegen. Außerdem muss der Zweck hinter dem Transport eine medizinische Maßnahme sein, die als Kassenleistung zählt. Zudem dürfen die Fahrten nur bei stationären Behandlungen verordnet werden. In Ausnahmefällen werden aber auch die Fahrtkosten für ambulante Fahrten übernommen.


Voraussetzungen:

Seit 2019 gibt es zudem eine Entlastung für Menschen, die Krankenfahrten, also mit Taxen und öffentlichen Verkehrsmitteln, für sich nutzen wollen. Pflegebedürftige dürfen sich diese anfallenden Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen.

Zu den Pflegebedürftigen, die durch diese neue Regelung entlastet werden, zählen Menschen mit:

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BI“ (Blindheit)
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit)
  • Pflegegrad 4 und 5
  • Pflegegrad 3, wenn der Patient durch eingeschränkte Mobilität eine dauerhafte Beförderung benötigt
  • Längerfristigen Behandlungsbedarf auch ohne Pflegegrad, aber mit einer Mobilitätseinschränkung



Fahrten mit anderer Abrechnung

Natürlich können Sie auch Fahrten bei uns buchen, wenn Sie die Kosten hierfür selbst übernehmen. Wie hoch diese sind, kann Ihnen gerne vorab unsere Einsatzkoordinatorin, Frau Lemkau, mitteilen.

Und dann bleibt auch noch die Möglichkeit, die anfallenden Kosten über Leistungen der Betreunngs- und Entlastungsleitungen der Pflegekasse abzurechnen.

Auch hierzu kann Sie Frau Lemkau beraten.



Tel. 04828 308 96 76

Wir organisieren das gerne mit Ihnen

Sprechen Sie uns bei einem Wunsch nach Unterstützung bei der Mobilität gerne an. Wir werden versuchen Ihnen ein Angebot zu machen, das zu Ihrem Bedarf passt. Gleichzeitig müssen wir aber natürlich auch einräumen, dass wir nicht zu jeder Zeit ein Fahrtangebot machen können, da unser Fahrzeugpool doch recht ausgelastet ist und wir natürlich auch die dafür ausgebildeten FahrerInnen verfügbar haben müssen.

Aber: Versuch macht kluch oder so ähnlich.

Weitere Info: 04127 9501

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